Augenlasern: Urteile zur Kostenübernahme durch PKV

Menschen, die an Fehlsichtigkeit leiden, erfahren oft Beeinträchtigungen im Alltag und sind durch ihr eingeschränktes Sehvermögen belastet. Obwohl Brillen, Kontaktlinsen und andere Sehhilfen lediglich die Symptome behandeln, kann eine Augenlasertherapie die Ursache angehen. Die hohen Kosten von 2.000 bis 5.000 Euro für eine Operation beider Augen stellen jedoch für viele Patienten eine erhebliche finanzielle Hürde dar. Personen mit privater Krankenversicherung oder einer Zusatzversicherung sollten prüfen, ob ihre Krankenkasse die Kosten der Augenlaserbehandlung übernimmt.
Laut eines Urteils des BGH vom 28. März 2017 sind private Krankenversicherungen dazu verpflichtet, die Kosten für Augenlaserbehandlungen zu übernehmen. Allerdings berichten viele Versicherte davon, dass ihre Anträge auf Kostenerstattung zunächst abgelehnt werden. Begründet wird dies oft damit, dass die medizinische Notwendigkeit nicht gegeben sei, da die Fehlsichtigkeit durch eine Brille oder Kontaktlinsen korrigiert werden könne oder die Fehlsichtigkeit zu gering sei. In solchen Fällen denken manche Versicherte darüber nach, gerichtlich vorzugehen, da es inzwischen eine wachsende Anzahl von Gerichtsurteilen gibt, die den Patienten zugunsten ausgefallen sind. Nachfolgend finden Sie eine Zusammenstellung einiger solcher Urteile zur Kostenübernahme bei Augenlaserbehandlungen. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen nicht als rechtliche Beratung zu verstehen sind. Wenn Sie darüber nachdenken, eine Augenlaserbehandlung von Ihrer privaten Krankenversicherung bezahlen zu lassen, finden Sie unten einige nützliche Tipps.
PRV: Urteile zur Kostenübernahme beim Augenlasern
In den letzten Jahren hat die Anzahl von Gerichtsurteilen zugenommen, bei denen Patienten mit einer privaten Krankenversicherung ihre Krankenversicherung auf Übernahme der Kosten für eine Augenlaserbehandlung verklagt haben. Während in der Vergangenheit häufig zugunsten der Versicherung entschieden wurde, hat sich diese Tendenz inzwischen geändert. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht von Gerichtsurteilen zur Kostenübernahme für Augenlaserbehandlungen durch private Krankenversicherungen.
Fazit zur Kostenübernahme von Augenlasern durch PKV
Wer als privat versicherter Patient eine Augenlaser-Behandlung in Erwägung zieht, sollte sich zuerst ein Angebot eines niedergelassenen Arztes einholen und dieses bei der Krankenkasse einreichen, um eine (anteilige) Kostenübernahme zu beantragen. Sollte die Versicherung die Übernahme ablehnen, kann es sich lohnen, sich an einen spezialisierten Fachanwalt zu wenden, den Kliniken und Ärzte häufig empfehlen können. Inzwischen erkennen immer mehr Krankenversicherungen die Vorteile einer Augenlaser-Operation an, da dadurch langfristig keine Kosten mehr für Brillen oder Kontaktlinsen anfallen. Allerdings bleibt die Entscheidung über eine Kostenübernahme letztendlich im Ermessen der jeweiligen Krankenkasse.
