Kostenübernahme durch Krankenkassen
Ist eine Augenlaser-Operation oder ein Linsenaustausch von meiner gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt? Welche privaten Krankenversicherungen erstatten diese Eingriffe? Was sind die wichtigen Faktoren, die ich bei der Beantragung der Kostenerstattung berücksichtigen sollte?
Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen hier:
Übernahme bei Privaten Krankenversicherungen
Immer mehr private Krankenversicherungen bieten in ihren neuen Policen teilweise oder vollständige Kostenerstattungen für Augenlaserbehandlungen an. Selbst wenn Ihr Versicherungsvertrag keine explizite Klausel für eine solche Behandlung enthält, können Sie möglicherweise auf die Kulanz Ihrer Versicherung hoffen. Laut aktueller Rechtsprechung wird das Augenlasern bei privaten Krankenversicherungen immer häufiger als erstattungsfähig angesehen, auch ohne eine spezifische Klausel im Vertrag. Dies gilt jedoch nur, wenn die Behandlung die Notwendigkeit von Brillen oder Kontaktlinsen dauerhaft beseitigen oder aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Antragsteller argumentieren, dass Fehlsichtigkeit in der Regel eine Krankheit darstellt und dass Brillen oder Kontaktlinsen lediglich zur Symptomkontrolle eingesetzt werden. Eine Augenlaser-Operation zielt daher darauf ab, die Krankheit dauerhaft zu behandeln oder zu verbessern.

Übernahme bei gesetzlichen Krankenkassen
Grundsätzlich ist die Übernahme der Kosten für eine Augenlaserbehandlung nicht in den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen wie der Barmer, AOK oder Techniker Krankenkasse enthalten. Diese Art der Behandlung wird in der Regel nicht als medizinisch notwendig angesehen und von Versicherungen als Schönheits- oder Lifestyle-Operation eingestuft.

Allerdings ist diese Einschätzung umstritten, da nur eine Laserkorrektur oder Linsenimplantation einen Sehfehler dauerhaft beheben kann, während eine Sehhilfe wie Brille oder Kontaktlinsen lediglich eine temporäre Korrektur ermöglicht. Insbesondere bei Personen, die unter einer Unverträglichkeit gegenüber Brillen oder Kontaktlinsen leiden, kann eine medizinische Notwendigkeit für eine Augenlaserbehandlung bestehen, da ein operativer Eingriff die einzige Option für eine Korrektur darstellt. Es gab bereits mehrere Fälle, in denen Gerichte entschieden haben, dass die gesetzliche Krankenkasse die Behandlung teilweise oder vollständig übernehmen muss. Die Wahrscheinlichkeit einer Kostenübernahme ohne gerichtliche Auseinandersetzung ist jedoch derzeit noch sehr gering.
Linsenimplantation – bei Grauem Star wird gezahlt
Die Kosten für eine Linsenimplantation werden normalerweise nur von den Krankenkassen übernommen, wenn der Eingriff medizinisch notwendig ist. Ein Beispiel hierfür ist eine Operation aufgrund von Grauem Star. Allerdings kann es auch vorkommen, dass die gesetzlichen Krankenkassen lediglich die Kosten für den Krankenhausaufenthalt übernehmen und der Patient die Kosten für die Implantation selbst tragen muss. Es ist auch möglich, dass nur die Kosten für die Operation, jedoch nicht für die Linse selbst erstattet werden. Zusätzlich unterscheiden sich die Krankenkassen oft zwischen den Kosten für Monofokallinsen und Multifokallinsen. Da Letztere oft als Alternative zur Monofokallinse betrachtet werden und nicht immer medizinisch notwendig sind, übernehmen viele gesetzliche Krankenkassen nur die Kosten für die Monofokallinsenimplantation. Private Krankenkassen übernehmen in der Regel auch die Kosten für Multifokallinsen. Daher ist es empfehlenswert, sich zunächst bei der zuständigen Krankenkasse nach einem Kostenvoranschlag zu erkundigen, um zu erfahren, ob und in welchem Umfang die Kosten erstattet werden.
Urteile zur Kostenübernahme durch PRV
Menschen mit Sehproblemen können im Alltag oft eingeschränkt sein und unter ihrer Fehlsichtigkeit leiden. Obwohl Brillen, Kontaktlinsen und andere Sehhilfen die Symptome der Fehlsichtigkeit nur korrigieren, kann eine Augenlaser-Behandlung die Ursache korrigieren. Allerdings können die hohen Kosten für eine Augenlaser-Operation für beide Augen zwischen 1.500 und 5.500 Euro liegen und für viele Patienten ein Hindernis darstellen. Privatversicherte und Personen mit einer Zusatzversicherung können prüfen, ob ihre Krankenkasse die Kosten für die Laserbehandlung übernimmt. Weitere Informationen sowie Urteile von Gerichten zur Übernahme der Kosten für eine Augenlaserbehandlung durch private Krankenversicherungen sind verfügbar.