PKV muss Kosten für Augenlasern übernehmen
Die geltende und etablierte Rechtsprechung besagt, dass privat Krankenversicherte das Recht haben, von ihrer Krankenkasse die Kosten für ihre medizinische Behandlung zu übernehmen. Sowohl viele Land- und Amtsgerichte als auch der Bundesgerichtshof haben bereits entschieden, dass private Krankenversicherungen (PKV) die Kosten für Augenlaser-Behandlungen tragen müssen. Das Landgericht Dortmund hat in einem neuen Urteil diese Entscheidung erneut bestätigt.
Gründe für Ablehnungen sind falsch
Private Krankenversicherungen sind sehr erfinderisch, wenn es darum geht, Ablehnungsgründe für die Kostenübernahme zu finden. Allerdings sollten Versicherte sich dadurch nicht entmutigen lassen, denn gemäß aktueller Rechtslage sind die Versicherer verpflichtet, die Behandlungskosten entsprechend den Bedingungen des Tarifs, den der Patient gewählt hat, zu übernehmen.
Kostenlose Rechtsberatung für Privatversicherte

Als privat Krankenversicherter haben Sie das Recht, die Kosten für das Augenlasern über die PKV Private Krankenkasse erstattet zu bekommen. Sollten Sie bereits eine Ablehnung erhalten haben oder weitere Informationen zur Rechtslage wünschen, können Sie sich kostenlos von Dr. Sven Jürgens, einem Fachanwalt für Versicherungsrecht, beraten lassen. Seine Kanzlei ist bundesweit tätig und hat bereits mehr als 500 LASIK-Patienten erfolgreich geholfen, ihren Anspruch auf Kostenerstattung durchzusetzen, was einer Erfolgsquote von 97 % entspricht.
Die Anwälte haben bereits außergerichtlich positive Ergebnisse erzielt, indem sie die Versicherungen mit fundierten rechtlichen Argumenten konfrontiert haben. Sie haben auch erfolgreich vor verschiedenen Land- und Amtsgerichten in Städten wie Berlin, Potsdam, Hamburg, Köln, München, Leverkusen und Stuttgart für ihre Mandanten agiert.